Das gerichtliche Mahnverfahren inklusive Mahnbescheid, Klage und Pfändung durch den Gerichtsvollzieher

Sofern eine Forderung im außergerichtlichen Mahnverfahren nicht realisiert werden kann übernimmt die Mahn & Rot GmbH als Full-Service Inkassodienstleister ebenfalls die Abwicklung im gerichtlichen Verfahren.

Auf dieser Seite zeigen wir Ihnen den Weg und alle nötigen Schritte auf, sowie erläutern transparent die anfallenden Kosten.

Beim gerichtlichen Mahnverfahren müssen Sie als Gläubiger für die anfallenden Gerichtskosten und Auslagen in Vorleistung gehen. Diese Gebühren sind ebenfalls Verzugsschaden und müssen am Ende von Ihrem Schuldner bezahlt werden.

Elemente im gerichtlichen Verfahren:

100% kostenfreies außergerichtliches Mahnverfahren

Mit Mahn & Rot gehen Sie kein Risiko ein.

  • ✔ Keine Fixkosten

  • ✔ Keine Negativpauschale

  • ✔ Keine versteckten Gebühren

  • ✔ Kein Kostenrisiko bei Nichterfolg

Im Erfolgsfall erhalten Sie 100% Ihrer Forderung
zzgl. aller angefallenen Zinsen.

Sollte eine Forderung nicht realisiert werden, entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

👉 Sie können also nur gewinnen.

Wenn es vor Gericht geht: Klar kalkulierbar & fair geregelt

Manchmal ist der gerichtliche Weg notwendig. Dabei entstehen externe Kosten für:

  • Rechtsanwälte

  • Gericht

  • Gerichtsvollzieher

Diese Kosten werden zunächst verauslagt.

Wichtig für Sie:
Alle anfallenden Kosten gelten als Verzugsschaden und sind vom Schuldner vollständig zu erstatten – zusätzlich zu Ihrer Hauptforderung.

Ihr Ziel bleibt dasselbe:
Sie erhalten Ihr Geld.

Maximale Entlastung für Sie

Wir übernehmen für Sie die komplette Abwicklung:

  • Kommunikation mit Anwälten

  • Abstimmung mit dem Gericht

  • Beauftragung des Gerichtsvollziehers

  • Laufende Überwachung des Verfahrens

Sie haben einen Ansprechpartner – wir kümmern uns um den Rest.

✔ Volle Transparenz
✔ Pauschale Abrechnung inkl. aller Gebühren
✔ Keine versteckten Überraschungen
✔ Maximale Durchsetzungskraft bei minimalem Aufwand für Sie

Konzentrieren Sie sich auf Ihr Geschäft – wir kümmern uns um Ihr Geld.

EINFACH, ÜBERSICHTLICH, MODERN

Alle anfallenden Kosten im Überblick

Mahnbescheid & Vollstreckungsbescheid

HauptforderungKosten
500,00 EUR153,15 EUR
1.000,00 EUR232,75 EUR
1.500,00 EUR310,29 EUR
2.000,00 EUR396,27 EUR
3.000,00 EUR514,98 EUR
4.000,00 EUR693,18 EUR
5.000,00 EUR811,88 EUR
6.000,00 EUR930,58 EUR
7.000,00 EUR1.049,29 EUR
8.000,00 EUR1.167,99 EUR
9.000,00 EUR1.286,69 EUR
10.000,00 EUR1.405,39 EUR
13.000,00 EUR1.520,83 EUR
16.000,00 EUR1.576,75 EUR
19.000,00 EUR1.692,19 EUR
22.000,00 EUR1.807,61 EUR
25.000,00 EUR1.923,05 EUR

Im ersten Schritt beantragen wir einen sog. Mahnbescheid (oft auch „Gelber Brief“ genannt) gegen Ihren Schuldner. Dieser wird mit Postzustellungsurkunde verschickt. Ihr Schuldner wird hier nochmals vom zuständigen Amtsgericht an die offenen Posten erinnert und zur Zahlung gebeten.

Die Kosten sehen Sie in der aktuellen Tabelle. Diese richten sich nach Ihrer Hauptforderung. Alle angegebenen Kosten sind inkl. 19% MwSt.

Möglichkeit 1:

Ihr Schuldner widerspricht nicht gegen Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid. In diesem Fall ist die Forderung tituliert und kann 3o Jahre lang eingetrieben werden. Zahlt der Schuldner nicht unmittelbar nach dem Titel erfolgen die nächsten Schritte wie Kontopfändung (falls Bankdaten bekannt), Lohnpfändung oder der Gerichtsvollzieher besucht den Schuldner und versucht vor Ort die offenen Posten einzutreiben, in Bar oder durch Sachpfändungen.

Möglichkeit 2:

Ihr Schuldner widerspricht. In diesem Fall muss Klage erhoben werden.

Kontopfändung, Gerichtsvollzieher, Zwangsvollstreckung u.a.

HauptforderungKosten
500,00 EUR256,80 EUR
1.000,00 EUR316,06 EUR
1.500,00 EUR375,33 EUR
2.000,00 EUR434,59 EUR
3.000,00 EUR477,07 EUR
4.000,00 EUR519,55 EUR
5.000,00 EUR562,04 EUR
6.000,00 EUR604,52 EUR
7.000,00 EUR647,00 EUR
8.000,00 EUR689,49 EUR
9.000,00 EUR731,97 EUR
10.000,00 EUR774,45 EUR
13.000,00 EUR813,72 EUR
16.000,00 EUR852,99 EUR
19.000,00 EUR892,26 EUR
22.000,00 EUR931,53 EUR
25.000,00 EUR970,80 EUR

Nach erfolgreicher Titulierung ist die Schuld zwar festgestellt, aber nun muss auch der Geldfluss statt finden. Hierzu fordern unsere Rechtsanwälte Ihren Schuldner auf. Sollte daraufhin keine Zahlung erfolgen werden weitere Maßnahmen von uns ergriffen. Je nach Schuldner kann dies eine Kontopfändung sein, der Gerichtsvollzieher geht vorbei, Abgabe der Vermögensauskunft bis hin zum Haftbefehl.

Wir bleiben so lange dran, bis bezahlt ist: Auch wenn Ihr Schuldner aktuell zahlungsunfähig ist, durch den Titel haben wir nun 30 Jahre Zeit die Forderung einzutreiben. Sollte Ihr Schuldner also in den kommenden Jahren Einnahmen haben, so können wir diese direkt Pfänden. Die sog. „Titelpflege“, also die Überwachung der Forderung und der Bonität Ihres Schuldners ist bei uns im Service inbegriffen.