Gerichtliches Inkasso

Wir setzen Ihre Forderungen durch!

Wenn der außergerichtliche Mahnablauf nicht zum gewünschten Erfolg führt und weder schriftliche Mahnung oder die persönliche Ansprache des Schuldners zum gewünschten Erfolg führen, leiten wir zügig und konsequent das gerichtliche Mahnverfahren für Sie ein.

Vorab prüfen unsere Spezialisten die Erfolgsaussichten des gerichtlichen Mahnverfahrens, um Sie vor unnötigen Verfahrenskosten zu schützen.
Das bedeutet für Sie minimalen Aufwand. In enger Abstimmung mit Ihnen werden von uns Mahn- und Vollstreckungsbescheide beantragt und die jeweiligen Widerspruchsfristen überwacht. Bei weiterer Zahlungsunwilligkeit Ihres Schuldners leiten wir rasch und routiniert die Zwangsvollstreckung ein. Notwendige Klagen werden von uns auf Wunsch für Sie durchgeführt.

Das gerichtliche Mahnverfahren ist der konsequente Weg für den Gläubiger, einen säumigen Schuldner zur Zahlung zu zwingen. Durch zügiges Einleiten des gerichtlichen Mahnverfahrens wird die Verjährung Ihrer Forderung verhindert.
Transparenz und Effizienz sind dabei Grundsätze unserer Tätigkeit.

Sie werden permanent über den Stand des Verfahrens informiert. Forderungen, die aufgrund aktueller Zahlungsunfähigkeit Ihres Schuldners momentan nicht beitreibbar sind, überwachen wir für Sie zuverlässig im Rahmen unserer Langzeitüberwachung. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners werden in regelmäßigen Intervallen auf Zahlungsfähigkeit hin überprüft.

Ihre Vorteile:

  • Geringer Aufwand im gesamten Verfahren
  • Ständiger Ansprechpartner in unserem Unternehmen
  • Zügiges Erwirken eines Schuldtitels
  • Absolut transparente Kostenstruktur
  • Schutz Ihrer Forderung vor Verjährung
  • Konsequente Beitreibung Ihrer Forderung im Rahmen der Zwangsvollstreckung
  • Kosten des Verfahrens sind bei erfolgreichem Abschluss vom Schuldner zu tragen