Warum erhalte ich eine Rechnung?

Das außergerichtliche Mahnverfahren – oft auch als vorgerichtliches Mahnverfahren bezeichnet – ist bei der MAHN & ROT GmbH für Sie immer kostenfrei. Sobald wir Ihre Forderung komplett oder teilweise vom Schuldner eingezogen haben, erhalten Sie von uns eine Rechnung. Dies ist ein ganz üblicher Prozess. In dieser Rechnung sind die Inkassogebühren aufgeführt, die Ihr Schuldner aber bereits als sogenannten Verzugsschaden gezahlt hat. Daher ist in der Regel der Zahlbetrag der Rechnung 0,00 Euro.

Warum dann eine 0,00 Euro Rechnung?

Die Rechnung beträgt zwar 0,00 Euro, also Sie müssen keine Zahlung leisten, dennoch ist in dieser Rechnung ein Mehrwertsteuerbetrag inbegriffen. Diesen können Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt als Vorsteuer geltend machen. Das Finanzamt erstattet oder verrechnet den Betrag dann entsprechend mit Ihrer Steuerlast. Sie sollten die Rechnung daher unbedingt an Ihren Steuerberater weiterleiten, auch wenn es zu dieser Rechnung keine direkte Kontobewegung gab. Ihr Steuerberater kann Sie hierzu auch beraten!

Ich habe eine Rechnung und muss etwas zahlen - warum?

Sollten Sie ein bereits laufenden Inkassoverfahren auf Ihren Wunsch einstellen, weil Sie sich zum Beispiel mit dem Schuldner anders geeinigt haben oder er die Zahlung an Sie geleistet hat, dann stellen wir unsere Gebühren an Sie in Rechnung. Dies ist nur fair, denn schließlich haben wir ja auch gearbeitet. Wichtig: Dies passiert nur, wenn Sie aktiv auf uns zukommen und das Verfahren bei uns beenden wollen. Wir weisen Sie dann auch nochmals darauf hin, dass die Inkassokosten von Ihnen getragen werden müssen.

 

Ansonsten bleibt es natürlich dabei, auch wenn Ihr Schuldner am Ende nicht zahlt, Ihnen entstehen keine Kosten im außergerichtlichen Verfahren.