Nicht bezahlte Tierarztrechnungen: Warum offene Forderungen zum unterschätzten Liquiditätsrisiko werden

Warum offene Forderungen zum unterschätzten Liquiditätsrisiko werden

Tierarztpraxen leisten täglich medizinisch anspruchsvolle Arbeit. Gleichzeitig müssen Personal, Medikamente, Diagnostik, Miete und moderne Praxisausstattung zuverlässig finanziert werden. Bleibt eine Behandlungsrechnung offen, ändert das an diesen Kosten nichts – sie sind bereits angefallen. Das Geld fehlt unmittelbar im laufenden Praxisbetrieb.

Für eine einzelne Rechnung mag das verkraftbar sein. In der Summe entwickeln sich offene Forderungen jedoch zu einem strukturellen Liquiditätsproblem, das besonders kleinere Praxen mit überschaubaren Rücklagen trifft.

Die Ausgangslage: hoher Bedarf, höhere Rechnungen, geringe Absicherung

In Deutschland leben rund 33,9 Millionen Heimtiere; etwa 44 Prozent der Haushalte halten mindestens ein Tier. Der Bedarf an tiermedizinischer Versorgung ist entsprechend hoch – und die Ansprüche an die Behandlungsqualität sind über die Jahre deutlich gestiegen.

Parallel dazu hat die Neufassung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) vom 22. November 2022 die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die Abrechnung zahlreicher Leistungen verändert. Es war die umfassendste Anpassung seit 1999: Bei rund 84 Prozent der Leistungspositionen stiegen die Gebührensätze, im Durchschnitt um etwa 20 bis 30 Prozent. Einzelne Grundleistungen haben sich deutlich stärker verteuert – die allgemeine Untersuchung mit Beratung etwa um rund 75 Prozent bei Hunden und um etwa 163 Prozent bei Katzen. Im Notdienst kommen eine pauschale Gebühr von 50 Euro sowie die Möglichkeit der Abrechnung bis zum vierfachen Satz hinzu.

Betriebswirtschaftlich war diese Anpassung notwendig und überfällig. Sie hat jedoch eine Nebenwirkung: Die Rechnungsbeträge, die Tierhalter selbst tragen müssen, sind spürbar gestiegen. Denn anders als in der Humanmedizin gibt es keine flächendeckende Absicherung. Rund 70 Prozent der Halterinnen und Halter halten eine Tierkrankenversicherung zwar für wichtig – tatsächlich versichert ist aber nur etwa jedes fünfte Tier. Vier von fünf Behandlungen werden also aus der eigenen Tasche bezahlt.

Diese Konstellation – höhere Rechnungen bei gleichbleibend geringer Absicherung – erhöht das Ausfallrisiko messbar. Sie trifft zudem auf ein bundesweit eingetrübtes Zahlungsumfeld: Die Inkassowirtschaft meldet für 2025 eine nachlassende Rechnungstreue und einen Allzeithoch-Stand neu übergebener Forderungen.

Außenstände belasten die Praxis mehrfach

Eine erbrachte Behandlung verursacht Kosten – unabhängig davon, ob die dazugehörige Rechnung später bezahlt wird. Offene Forderungen führen deshalb nicht nur zu fehlenden Einnahmen. Sie verursachen zusätzlich:

  • Zeitaufwand für Zahlungserinnerungen und Mahnungen,
  • Belastungen für das Praxisteam, das eigentlich am Patienten gebraucht wird,
  • Verzögerungen bei Investitionen und Anschaffungen,
  • eine schlechter planbare Liquidität,
  • und im schlimmsten Fall den vollständigen Ausfall der Forderung.

Ein Rechenbeispiel

Bereits mehrere kleinere Außenstände summieren sich schnell. Fehlen einer Praxis dauerhaft 10.000 Euro, müssen die laufenden Kosten zunächst aus den vorhandenen Mitteln finanziert werden – während Personal-, Material- und Verwaltungskosten unverändert weiterlaufen. Das ist keine Buchhaltungsfrage. Es ist gebundene Liquidität, die für das nächste Gerät oder die nächste Stelle fehlt.

Hinzu kommt ein Effekt, den viele Praxen unterschätzen: Je länger eine Rechnung offenbleibt, desto höher sind regelmäßig sowohl der Verwaltungsaufwand als auch das Ausfallrisiko. Forderungen, die nach ein oder zwei Erinnerungen liegen bleiben, werden mit jedem Monat schwerer realisierbar.

Medizinische Verantwortung darf nicht zum wirtschaftlichen Risiko werden

Gerade in akuten Situationen steht verständlicherweise zunächst das Wohl des Tieres im Mittelpunkt. Die Prüfung der Zahlungsfähigkeit des Tierhalters ist in diesem Moment weder praktikabel noch mit dem Selbstverständnis vieler Praxen vereinbar. Behandelt wird zuerst, abgerechnet danach – und die Leistung ist nicht rückgängig zu machen.

Das darf jedoch nicht bedeuten, dass die Tierarztpraxis das wirtschaftliche Risiko dauerhaft allein trägt. Eine medizinisch notwendige Leistung wurde erbracht und muss ebenso zuverlässig vergütet werden wie jede andere professionelle Dienstleistung.

Rechtlich ist die Position der Praxis dabei stärker, als vielfach angenommen wird. Das Amtsgericht München hat mit Urteil zum Aktenzeichen 161 C 16714/22 bestätigt, dass Tierhalter für die Kosten einer notwendigen Notbehandlung auch dann haften, wenn sie diese nicht ausdrücklich beauftragt haben. Ebenso wurde klargestellt, dass tierärztliche Honorarforderungen an ein Inkassounternehmen abgetreten werden dürfen, ohne dass der Tierhalter zustimmen muss – ein wesentlicher Unterschied zur Humanmedizin. Voraussetzung für eine reibungslose Durchsetzung bleibt eine saubere Dokumentation: Rechnung, Behandlungsunterlagen und die Korrespondenz mit dem Halter.

Was ein Inkassodienstleister tatsächlich macht – und was nicht

Viele Praxen zögern mit weiteren Maßnahmen, weil sie die Beziehung zu ihren Tierhaltern nicht belasten möchten. Hinzu kommt ein Image: „Inkasso“ klingt nach Eskalation, nach Konfrontation, nach etwas, das man einem langjährigen Kunden nicht antut.

Der Blick auf die Zahlen zeichnet ein anderes Bild:

  • Rund 80 Prozent der Fälle werden außergerichtlich und im Einvernehmen mit dem Zahlungspflichtigen geklärt – ohne Gericht, ohne Eskalation.
  • Die Beschwerdequote der Branche liegt laut aktueller Beschwerdebilanz des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen bei etwa zwei Beschwerden je einer Million bearbeiteter Forderungen.
  • Jährlich fließen über die Inkassowirtschaft rund fünf Milliarden Euro an Gläubiger zurück – Geld, das andernfalls abgeschrieben worden wäre.


Professionelles Forderungsmanagement bedeutet nicht, Druck aufzubauen. Ziel ist eine sachliche und lösungsorientierte Klärung: die vollständige Zahlung, eine tragfähige Ratenzahlungsvereinbarung oder die Prüfung berechtigter Einwendungen. In vielen Fällen ist schlicht der Kontakt abgerissen – weil der Halter überfordert ist, sich schämt oder hofft, die Sache erledige sich von selbst. Genau dieser Kontakt wird wiederhergestellt.

Der externe Dritte schützt die Kundenbeziehung

Hier liegt der eigentliche, oft übersehene Vorteil: Nicht die Praxis mahnt ihren Kunden. Sie bleibt die Praxis, die sein Tier behandelt hat. Die unangenehme Seite – Zahlungsaufforderung, Nachfassen, Fristen, Konsequenzen – übernimmt ein neutraler Dritter.

Diese Trennung nimmt das Thema aus dem persönlichen Verhältnis heraus. Sie entlastet auch das Team, das den Halter beim nächsten Termin wieder am Empfang begrüßt. Und sie beendet eine Ambivalenz, die viele Praxen kennen: Das Bewusstsein, dass die Forderung berechtigt ist, trifft auf die Hemmung, sie gegenüber einem Menschen durchzusetzen, dessen Tier man behandelt hat. Ein externer Partner löst diesen Konflikt auf, ohne dass die Praxis ihre Rolle wechseln muss.

Fazit: Außenstände sollten nicht zum Normalzustand werden

Die Rahmenbedingungen haben sich verschoben: höhere Rechnungen durch die GOT-Novelle, eine große Absicherungslücke auf Halterseite und die branchentypische Konstellation, dass die Leistung vor der Bezahlung erbracht wird. All das macht Zahlungsausfälle zu einem realen Faktor für die Liquidität – und damit für die Versorgungssicherheit einer Praxis.

Ein klar strukturierter Forderungsprozess entlastet deshalb nicht nur die Buchhaltung, sondern stärkt die wirtschaftliche Stabilität der gesamten Praxis. Er ist keine Frage der Härte, sondern der Selbstverständlichkeit: Wer medizinisch verantwortungsvoll arbeitet, darf auch erwarten, dafür verlässlich vergütet zu werden.

Quellen

Die MAHN & ROT GmbH unterstützt Tierarztpraxen bei der professionellen Einziehung offener Forderungen. Die Beauftragung ist für unsere Mandanten grundsätzlich kostenfrei – wir verdienen erst dann, wenn wir die Forderung erfolgreich einziehen. Gesetzlich erstattungsfähige Verzugskosten werden gegenüber dem Zahlungspflichtigen geltend gemacht. So behalten Sie die notwendige Distanz zum Forderungseinzug und können sich auf das konzentrieren, was für Ihre Praxis entscheidend ist: die Versorgung Ihrer Patienten.

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